Die Brennkammer von Standheizungen muß nach 10 Jahren ausgetauscht werden, sonst erlischt die ABE. Diese Regelung gilt jedoch nicht für Standheizungen die vor 1975 eingebaut wurden.
Hier könnt Ihr ein Schreiben von der Firma Eberspächer zu dem Thema herunterladen. (eher schlechte Qualität aber der Ausdruck ist lesbar)