Hallo,
ich habe mal eine Mail an den Zoll wegen der Einfuhr eines Lenkrades geschickt
und habe dazu folgende Antwort bekommen:
Sehr geehrter
Herr Olejnik,
bei der
Einfuhr von Waren aus einem Drittland sind grundsätzlich Zoll und
Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) zu entrichten.
Die Höhe des Einfuhrzolls ist davon abhängig, welcher Warennummer des
internationalen „Harmonisierten Systems“ (HS-Code) ein Produkt
zugeordnet wird.
Die Europäische Kommission bietet unter der Adresse
http://europa.eu.int/comm/taxation_customs/dds/de/home.htm
einen kostenlosen Zugriff auf den Integrierten Tarif der Europäischen
Gemeinschaften (TARIC) an.
Dort können Sie die Warennomenklatur, Zollsätze sowie Handelsbeschränkungen
einsehen.
Zu dieser Internetadresse kommen Sie auch über unsere Internetseite
http://www.zoll-d.de unter der Rubrik "Zolltarif (TARIC)".
Lenkräder
sind der Warennummer (TARIC-Code) 8708 9490 000
zuzuordnen und unterliegen einem Zollsatz in Höhe von 4,5% sowie einem
Einfuhrumsatzsteuersatz in Höhe von 16%. Die Abgabensätze gelten auch für
gebrauchte Waren.
Folgende
Berechnungsgrundlagen sind bei der Ermittlung der Einfuhrabgaben
Ausgangspunkt:
- für den
Zoll
Der in Euro umgerechnete Preis der Ware laut Rechnung inklusive aller
Versandkosten
(= Zollwert)
- für die EUSt
Die Summe aus Zollwert und zu zahlenden Zollbeträgen
(= EUSt-Wert)
Die
Einfuhrabgaben werden wie folgt berechnet:
Zollwert *
Zollsatz = Zoll
EUSt-Wert * EUSt-Satz = EUSt
Da ich davon
ausgehe, daß Sie die Ware per Post erhalten, habe ich
den Ablauf einer Einfuhrabfertigung einer Postsendung nachstehend für Sie
skizziert:
Im (Luft-) Postverkehr werden die Sendungen für Deutschland m.W.
ausschließlich über das Hauptzollamt Frankfurt am Main Flughafen in die
Europäische Gemeinschaft eingeführt, durch die Post der Zollstelle dort gestelt und regelmäßig auch angemeldet und in den freien
Verkehr überführt. Die Post verauslagt in diesen Fällen die anfallenden
Eingangsabgaben und holt sich diese bei Auslieferung des Paketes gegen
Aushändigung des Zollbescheides von Ihnen zurück. In Fällen, in denen die Post
nicht über alle Angaben verfügt oder zwingend erforderliche Unterlagen fehlen,
wird die Sendung an die für Ihren
Wohnort zuständige Zollstelle weitergeleitet. Die Post benachrichtigt Sie
entsprechend und fordert Sie auf, die Zollanmeldung selbst beim Zollamt
vorzunehmen.
Kurierdienste wickeln entsprechende Sendungen m.W.
nach dem gleichen Schema ab.
Allerdings werden hier zum Teil andere Flughäfen benutzt. Von der Übersendung
an die Zollstelle am Wohnort des Empfängers sehen die Kurierdienste
üblicherweise ab. Unklarheiten werden mit Ihnen geklärt; die Sendung wird
anschließend am (Flughafen-) Zollamt durch den Kurierdienst abgewickelt.
Weitere
Informationen zum Thema „Zoll“ finden Sie auch auf unserer
Internetseite http://www.zoll-d.de und speziell zum Postverkehr unter der
Rubrik Reise und Post Bestimmungen im Postverkehr.
Auskünfte
dieser Art können aus rechtlichen Gründen nur unverbindlich erteilt werden.